Willkommen beim Pflegedienst “Die mobile Krankenpflege GmbH“
Seit 1991 betreuen Karsten Hoeft und Manuela Lausch mit ihrem Pflegepersonal
Patienten im Stadtgebiet von Rosenheim und Bad Aibling,
sowie in den Gemeinden Prutting, Vogtareuth und Stephanskirchen.
Heilig-Geist-Str. 42
83022 Rosenheim
Tel.-Nr. 08031 - 70 7 57
Fax-Nr. 08031 - 73 4 15
E-Mail: info@DieMobileKrankenpflege.de
Leistungen ambulant
Unsere Pflegekräfte versorgen Sie in Ihrer Häuslichkeit.
Behandlungspflege nach ärztlicher Anordnung
- Medikamente verabreichen
- Blutzuckerkontrolle
- Subkutane und intramuskuläre Injektionen
- Kompressionsstrümpfe an-/ausziehen
- Wund- und Dekubitusversorgung
- Infusionstherapie
Ambulante Pflege SGB XI
- Hilfe bei der Körperpflege
(Teilwaschen, Duschen, Baden)
- Inkontinenzversorgung / Toilettengang
- Haut-/Nagel-/Mund- und Zahnpflege
- An- und Auskleiden
Beratungsbesuche §37 Abs. 3
Je nach Pflegegrad halb- oder vierteljährlicher Besuch von privat gepflegten Patienten mit Tipps zur Wohnumfeldverbesserung und zum Hilfsmitteleinsatz
Betreuung- und Entlastungsleistung § 45b
Ab Pflegegrad 1 stehen monatlich 125 Euro für niedrigschwellige Betreuungsleistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger zur Verfügung.
Nicht in Anspruch genommenes Budget aus dem Vorjahr kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart und verbraucht werden.
Verhinderungspflege
Entlastung pflegender Angehöriger bei Krankheit, Urlaub oder kurzfristig erhöhtem Pflegebedarf
Krankenhausvermeidungs- und Unterstützungspflege (§37 Abs. 1 (a) SGB V)
Zur Vermeidung oder Verkürzung von Krankenhaus-Aufenthalten oder zur Unterstützung nach Operationen sind bis zu 28 Tage Hilfe bei der Körperpflege durch die Krankenkasse genehmigungsfähig, wenn KEIN Pflegegrad vorliegt.
Serviceleistungen
- Semmel-Lieferservice
- Menüservice
- Arzt- und Angehörigenkontakt
- Verordnungs- und Medikamentenmanagement
Versorgung mit
- Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch
Tagespflege
Wir kümmern uns um Ihre lieben Angehörigen,
während Sie sich einen Tag frei nehmen oder Ihrer Arbeit nachgehen können.
Informationen zur Pflegeversicherung
Definition der Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftig ist, wer durch körperliche, geistige oder seelische Erkrankung oder Behinderung nicht in der Lage ist, die gewöhnlichen, regelmäßigen wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auszuführen.
Deshalb wird in erheblichem oder höherem Maß fremde Hilfe benötigt bei:
- Körperpflege
- Ernährung
- Mobilität
- hauswirtschaftlicher Versorgung
Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate gegeben sein.
Der Antrag zur Einstufung in die Pflegeversicherung muss bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden.
Dabei ist der Pflegedienst
Die mobile Krankenpflege GmbH gerne behilflich.
Die Beurteilung, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und in welcher Höhe, übernimmt der medizinische Dienst (MD) im Haushalt des Antragstellers.
Zur Dokumentation des täglichen Pflegeaufwandes stellen wir Ihnen unser Pflegetagebuch zum Ausdrucken zur Verfügung.
Pflegegrade
Pflegegrad 1 (12,5 bis unter 27 Punkte):
Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 (27 bis unter 47,5 Punkte):
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 (47,5 bis unter 70 Punkte):
Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 (70 bis unter 90 Punkte):
Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 (90 bis unter 100 Punkte):
Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Pflegegeld
Nachdem die Einstufung durch den medizinischen Dienst erfolgt ist, vergütet die Pflegeversicherung wahlweise Sach-, Geld- oder Kombinationsleistungen.
Sachleistungen
In diesem Fall erbringt der Pflegedienst Die mobile Krankenpflege GmbH alle vereinbarten Pflegeleistungen.
Die von der Pflegekasse zur Verfügung gestellten Beträge werden direkt abgerechnet. Darüberliegende Kosten werden vom Patienten als Eigenanteil getragen.
Die Pflegekassen stellen monatlich maximal folgende Beträge zur Verfügung:
- Pflegegrad 2: bis 724,00 Euro
- Pflegegrad 3: bis 1.363,00 Euro
- Pflegegrad 4: bis 1.693,00 Euro
- Pflegegrad 5: bis 2.095,00 Euro
Geldleistungen
Die Pflegeleistungen werden von Angehörigen oder Bekannten erbracht.
Die von der Pflegekasse zur Verfügung gestellten Beträge werden dem Patienten ausbezahlt.
Voraussetzung für fortlaufende Zahlungen ist eine einmalige, je nach Pflegestufe, viertel- oder halbjährliche, Anwesenheit des Pflegedienstes Die mobile Krankenpflege GmbH (Pflegenachweis nach §37 Abs.3 Pflegeversicherungsgesetz).
Die Pflegekasse bezahlen monatlich folgende Beträge:
- Pflegegrad 2: bis 316,00 Euro
- Pflegegrad 3: bis 545,00 Euro
- Pflegegrad 4: bis 728,00 Euro
- Pflegegrad 5: bis 901,00 Euro
Kombinationsleistungen
Als dritte Möglichkeit können Geld- und Sachleistungen kombiniert werden.
Ein Beispiel:
Ein Patient mit Pflegegrad 2 wird einmal wöchentlich vom Pflegedienst Die mobile Krankenpflege GmbH gebadet. Die Angehörigen erbringen alle übrigen Pflegeleistungen.
Die Besuche vom Pflegedienst werden der Pflegeversicherung z.B. mit 160,00 Euro in Rechnung gestellt.
Das entspricht ca. 22% der Sachleistungen von Pflegegrad 2 (724,00 Euro).
Diese 22% werden dann von den Geldleistungen von Pflegegrad 2 (316,00 Euro) abgezogen, und 246,50 Euro an den Patienten ausbezahlt.
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Die mobile Krankenpflege GmbH
Heilig-Geist-Str. 42
83022 Rosenheim
Handelsregister: HRB 12866
Registergericht: Traunstein
Vertreten durch:
Manuela Lausch / Karsten Hoeft
Kontakt
Telefon: 08031 – 70757
E-Mail:
info@diemobilekrankenpflege.de
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zuständig ist
die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am
Rhein (https://www.verbraucher-schlichter.de).
Quelle:
https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html
Haftung für Links bei www.diemobilekrankenpflege.de
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 – 312 O 85/98 “Haftung für Links” – hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, daß man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mitzuverantworten hat. Dies kann – so das LG – nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
Die mobile Krankenpflege GmbH erklärt hiermit:
Auf den Internet-Seiten der mobilen Krankenpflege GmbH sind z.T. Links zu anderen Seiten im Internet angebracht.
Für alle diese Links gilt:
Die mobile Krankenpflege GmbH hat keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten. Deshalb distanziert sich Die mobile Krankenpflege GmbH hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller Seiten, auf die von unseren Seiten aus ein Link besteht. Die mobile Krankenpflege GmbH macht sich die Inhalte dieser Seiten nicht zu eigen.
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